Wie wir die Klimakrisen-Resilienzgebühr und die Übernachtungssteuer berechnen, wie wir sie bei der Unabhängigen Behörde für Öffentliche Einnahmen (AADE) erklären und wie wir sie abführen.
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Wie wir die Klimakrisen-Resilienzgebühr und die Übernachtungssteuer berechnen, wie wir sie bei der Unabhängigen Behörde für Öffentliche Einnahmen (AADE) erklären und wie wir sie abführen.

Montag, 5. Januar 2026
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SDR ΙΚΕ
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SDR ΙΚΕ

Wie du wahrscheinlich bereits weißt, führt das neue Gesetz 5073/2023 zwei neue Abgaben ein, die Einzelpersonen und Unternehmen betreffen, die Kurzzeitvermietungen anbieten.

Bezüglich der Einziehung hat die Steuerbehörde nicht klargestellt, ob, falls keine entsprechende Aufschlüsselung auf der Buchungsplattform vorhanden ist, die neuen Abgaben zusätzlich erhoben werden müssen oder als im Preis enthalten gelten.

Falls sie enthalten sind (was wir als die logischste und vorherrschende Interpretation ansehen), ist die Vorgehensweise wie folgt:

Berechnungsbeispiel

Auf den Gesamtbetrag (z. B. 500 € für 5 Nächte in der Hochsaison):

Zuerst ziehen wir die Klimakrisen-Resilienzgebühr ab:
500 – (1,5 × 5) = 492,50 €

Vom verbleibenden Betrag berechnen wir die Übernachtungssteuer:

Umsatzsteuer ausschließen:
492,50 / 1,13 = 435,84

Berechnung der Übernachtungssteuer:
(435,84 / 1,005) × 0,005 = 2,17 €

Wenn all dies kompliziert erscheint, berechnet Bookmatrix diese automatisch für jede Buchung und zeigt sie detailliert an, um die Deklaration zu erleichtern.
Wir prüfen auch die Möglichkeit, die Deklarationen bald automatisch einzureichen.

Wenn du noch kein Bookmatrix-Nutzer bist, kannst du es hier ausprobieren:
👉 www.bookmatrix.gr (indikativ – kann angepasst werden)

Steuerabführung


Für die Übernachtungssteuer:
Die Zahlung erfolgt vierteljährlich, außer bei Unternehmen mit doppelte Buchführung (IKE, EPE, AE), dort erfolgt die Abgabe monatlich wie bei der Umsatzsteuer.

Die Einreichung erfolgt über:
myAADE > Anwendungen > Steuerdienste > Abgaben & Sondersteuern >
Erklärung zur Abführung der Übernachtungssteuer und der Bruttoeinnahmenabgabe

Natürliche Personen mit bis zu 2 Immobilien sind nicht verpflichtet, die Übernachtungssteuer abzuführen.


Für die Klimakrisen-Resilienzgebühr:



Die Gebühr ist bis zum letzten Tag des Folgemonats nach Abreise des Gastes abzuführen.

Für Verwalter, die Unterkünfte über ein Unternehmen vermieten, können laut AADE-Beschluss Dokumente für Buchungen vom 01.01.2024 – 30.04.2024 bis zum 30.06.2024 an myDATA übermittelt werden.

Diese Regelung gilt nicht für Abreisen ab dem 1. Mai, die in Echtzeit übermittelt werden.

Die Einreichung erfolgt über:
myAADE > Anwendungen > Steuerdienste > Abgaben & Sondersteuern >
Erklärung zur Abführung der Klimakrisen-Resilienzgebühr